Sehbehinderung

Unsere Schülerinnen und Schüler haben z.B. mit Brille ein Sehvermögen in der Ferne von weniger als 30 %. Das bedeutet, dass sie mit der Einstufung 1/30 Sehkraft aus 1 m Entfernung das erkennen können, was Normalsichtige aus 30 m Entfernung sehen.
Neben der reduzierten Sehschärfe gibt es noch weitere Beeinträchtigungen, die das Sehvermögen unterschiedlich stark einschränken können: z.B. ein reduziertes Gesichtsfeld, Blendempfindlichkeit, Störung in der Farbwahrnehmung usw.

 

CVI – Sehschädigung bedingt über das Gehirn

Im Weiteren diagnostizieren und fördern wir Schüler und Schülerinnen mit „CVI“ (cortical / cerebral visual impairment). ‚CVI’ wird als Arbeitstitel für alle Formen der Sehschädigung verwendet, die nicht im Auge bedingt liegen, sondern in der Verarbeitung im Gehirn. Im deutschsprachigen Raum werden unter anderem folgende Begriffe benutzt: Visuelle Verarbeitungsstörung, zentrale Störung der visuellen Wahrnehmung oder auch Zerebrale Sehschädigung.

Bereiche, die von ‚CVI’ betroffen sein können: u.a. Formerkennung, visuelles Ausfiltern, Aufmerksamkeitsfeld, visuelles Gedächtnis, Gesichtserkennung, räumliche Wahrnehmung, Bewegungswahrnehmung oder visuelles Explorieren.